Neues Gesetz zu Volksabstimmung und Volksbegehren in Arbeit
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 D651001/503
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970
Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970 >> 1965 >> Februar
13. Februar 1965
(O-Ton) Camill Wurz, Fraktionsvorsitzender der CDU in Baden-Baden: Nachbarschaft der Schweiz: unmittelbare Demokratie in den Kantonen / Volksbegehren und Volksentscheid als Korrektive gegenüber Parlament und Regierung / Sparsamer Umgang im Gebrauch der Möglichkeiten der direkten Demokratie / Vereinfachung dient Demagogen / (2'50)
(O-Ton) Fritz Ulrich, MdL, SPD, Stuttgart: Das Gesetz ist Verfassungsauftrag / Das langsame Vorgehen der Regierung tolerieren nach dem Sprichwort: Was lange währt, wird endlich gut / Volksbegehren und Volksabstimmung nur in bestimmten Fällen / Erwünscht ist ein sauberer Abschluss der hemmenden und störenden Badenfrage / (4'50)
(O-Ton) Guntram Palm, Dr., MdL, FDP/DVP, Waiblingen: Gesetzgebung in der repräsentativen Demokratie / Den Bürger zur staatlichen Mitverantwortung erziehen, vor politischer Gleichgültigkeit bewahren / Demagogie und bloße Agitation ausschließen / (2'35)
(O-Ton) Fritz Ulrich, MdL, SPD, Stuttgart: Das Gesetz ist Verfassungsauftrag / Das langsame Vorgehen der Regierung tolerieren nach dem Sprichwort: Was lange währt, wird endlich gut / Volksbegehren und Volksabstimmung nur in bestimmten Fällen / Erwünscht ist ein sauberer Abschluss der hemmenden und störenden Badenfrage / (4'50)
(O-Ton) Guntram Palm, Dr., MdL, FDP/DVP, Waiblingen: Gesetzgebung in der repräsentativen Demokratie / Den Bürger zur staatlichen Mitverantwortung erziehen, vor politischer Gleichgültigkeit bewahren / Demagogie und bloße Agitation ausschließen / (2'35)
0:13:32; 0'13
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg
Baden-Württemberg; Landtag
Gesetzgebung: Gesetz über Volksbegehren und Volksabstimmung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ