Friedrich II., Kurfürst von Sachsen, und Sigismund, schließen, vermittelt durch die Bischöfe Peter von Naumburg und Johann von Merseburg, Heinrich von Bünau und Heinrich von Schleinitz einerseits und den Dompropst zu Altenburg Nikolaus May, den Landvogt zu Weida Hermann von Küllstedt (Kolsteten), Otto von Weißbach (Weissenbach) und Hans von Maltitz andererseits, einen Vertrag zur Beilegung ihrer Streitigkeiten. Herzog Sigismund soll von Kurfürst Friedrich II. sowie dessen Bruder Herzog Wilhelm III. seinen Anspruch auf 400 Schock bekommen und dafür die gefangenen Juden zu Weida loslassen und seinen Brüden gegen den von Plauen helfen. Sigismund sollen auch die verschriebenen Renten ausgezahlt werden. Schalams Ansprüche sollen durch Hans von Maltitz und Hermann von Küllstedt untersucht werden. Von Herzog Sigismund soll Georg von Döhlen (Dolen) sowie von den Reußen zu Groitzsch Tietze Beler gegen Urfehde losgelassen werden. Von den Vögten und Beamten Herzog Sigismunds soll Kurfürst Friedrich II. und Herzog Wilhelm III. Erbhuldigung geleistet werden.

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Sächsisches Staatsarchiv
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