Kommentar zum Friedenslehrer-Urteil
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/004 D851003/108
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/004 Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1985-1988
Chronik der Woche Baden-Württemberg SDR 1985-1988 >> 1985 >> November
23. November 1985
Die Verwaltungsgerichte in Freiburg und Tübingen entscheiden, daß die disziplinarischen Maßnahmen der Oberschulämter gegen Lehrer die sich, in Freiburg und Ulm, durch die Verteilung von Flugblättern außerhalb des Schulgeländes und der Unterzeichnung von Friedensaufrufen in der Badischen- und Südwestdeutschen Zeitung, an den im Jahre 1983 stattfindenden Friedensaktionen im ganzen Land beteiligten, zu unrecht erfolgt seien. Die Lehrer hätten nicht gegen das Beamtenrecht verstoßen. Das Kultusministerium hofft, daß der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Urteile aufhebt. Kommentator Manfred Schmitz kritisiert diese Erwartungshaltung die sich auf die eher konservative Einstellung der Mannheimer Richter gründe und auf den berichterstattenden Richter in Sigmaringen der selber in der Friedensbewegung engagiert ist, so daß man ihm Befangenheit unterstellen könnte.
0:06:10; 0'06
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Chronik Baden-Württemberg
Freiburg im Breisgau FR
Sigmaringen SIG
Tübingen TÜ
Ulm UL
Frieden: Friedensbewegung
Lehrer
Prozess: Urteil
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:20 MEZ