Marie von Hanau-Lichtenberg, Äbtissin, und der Konvent des Klosters Klarenthai bekunden: Nachdem Johann Hain von Camberg, Pfarrer und Vjcarius zu Bleidenstadt, um die Aufnahme seiner Tochter Gretchen ins Kloster gebeten hat und Äbtissin und Konvent dieser Bitte entsprechend Gretchen, auch auf ihr eigenes Begeheren, in das Kloster und in den Orden aufgenommen haben, hat Johann Hain zur Versorgung seiner Tochter der Äbtissin und den Konvent 150 Gulden gegeben. Äbtissin und Konvent verzichten dafür auf Ansprüche an das Erbe Johann Hains, ausgenommen das, was er in seinem Testament Gretchen zuwendet.
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Marie von Hanau-Lichtenberg, Äbtissin, und der Konvent des Klosters Klarenthai bekunden: Nachdem Johann Hain von Camberg, Pfarrer und Vjcarius zu Bleidenstadt, um die Aufnahme seiner Tochter Gretchen ins Kloster gebeten hat und Äbtissin und Konvent dieser Bitte entsprechend Gretchen, auch auf ihr eigenes Begeheren, in das Kloster und in den Orden aufgenommen haben, hat Johann Hain zur Versorgung seiner Tochter der Äbtissin und den Konvent 150 Gulden gegeben. Äbtissin und Konvent verzichten dafür auf Ansprüche an das Erbe Johann Hains, ausgenommen das, was er in seinem Testament Gretchen zuwendet.
18, U 92 c
18 Kloster Klarenthal, Klarissen
Kloster Klarenthal, Klarissen >> Urkunden >> 1501-1600
1521 August 3
Original, Pergament, deutsch, an Pressel beschädigtes Siegel des Konvents und Siegel des Christian Becker (im Siegelfeld Schild, darin über 2 gekreuzten stabähnlichen Gegenständen ein fünfstrahliger Stern, Umschrift: S. CRISTlAN BECKER)
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Der geben ist im iar nach Cristi unnsers hernn geburdt dußennt funffhunndert unnd im eynunndzwentzigesten iare uff dinstag nach sant Laurentius tag des heiligenn merteres
Vermerke (Urkunde): Siegler: Äbtissin und Konvent
Vermerke (Urkunde): Siegler: Christian Becker von Weilburg, Vikar zu Bleidenstadt (wegen Siegelkarenz des Johann Hain von Camberg)
Vermerke (Urkunde): Siegler: Äbtissin und Konvent
Vermerke (Urkunde): Siegler: Christian Becker von Weilburg, Vikar zu Bleidenstadt (wegen Siegelkarenz des Johann Hain von Camberg)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen der Staatsarchive in Hessen.
17.06.2025, 14:06 MESZ