Friedrich, Kantor des Stifts Aschaffenburg in Mainzer Diözese, Doktor der Dekrete und durch Nikolaus, Propst von St. Viktor außerhalb der Mauern zu Mainz, speziell für das nachbenannte Verfahren beauftragter Richter, bittet den Pleban des Heiligkreuz-Altars in der Mainzer Domkirche, die übrigen Plebane und Vizeplebane, öffentlichen Notare und Kleriker in Stadt und Diözese Mainz, Werner von Oppenheim (Oppenhein), Ewigvikar in der Mainzer Domkirche, öffentlich und peremptorisch vorzuladen auf Donnerstag nach Petri Kathedra [= 23. Februar] zum Vesperläuten (sub pulsu vesperarum) nach Mainz vor sein Gericht in den Hof seiner Behausung. Werner soll dort vernehmen, welche Kosten im Auftrag des Propsts der Aussteller in dem zwischen Werner und Heinrich genannt Scheubecher, Priester der Mainzer Diözese, anhängigen Verfahren um die durch den Tod des letzten Rektors Nikolaus genannt von Kronberg (Cronenberg) vakante Pfarrkirche in Wolfskehlen (Woluiskeln) Mainzer Diözese Heinrich beansprucht. Falls Werner nicht kommt, wird gegen ihn ohne neuerliche Ladung weiterverhandelt. Dieses Schreiben ist besiegelt zurückzugeben.
Vollständigen Titel anzeigen
Friedrich, Kantor des Stifts Aschaffenburg in Mainzer Diözese, Doktor der Dekrete und durch Nikolaus, Propst von St. Viktor außerhalb der Mauern zu Mainz, speziell für das nachbenannte Verfahren beauftragter Richter, bittet den Pleban des Heiligkreuz-Altars in der Mainzer Domkirche, die übrigen Plebane und Vizeplebane, öffentlichen Notare und Kleriker in Stadt und Diözese Mainz, Werner von Oppenheim (Oppenhein), Ewigvikar in der Mainzer Domkirche, öffentlich und peremptorisch vorzuladen auf Donnerstag nach Petri Kathedra [= 23. Februar] zum Vesperläuten (sub pulsu vesperarum) nach Mainz vor sein Gericht in den Hof seiner Behausung. Werner soll dort vernehmen, welche Kosten im Auftrag des Propsts der Aussteller in dem zwischen Werner und Heinrich genannt Scheubecher, Priester der Mainzer Diözese, anhängigen Verfahren um die durch den Tod des letzten Rektors Nikolaus genannt von Kronberg (Cronenberg) vakante Pfarrkirche in Wolfskehlen (Woluiskeln) Mainzer Diözese Heinrich beansprucht. Falls Werner nicht kommt, wird gegen ihn ohne neuerliche Ladung weiterverhandelt. Dieses Schreiben ist besiegelt zurückzugeben.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, {69 von Gemmingen-Hornberg-1 Nr. 20 Verweisung}
No 15; 18/2/2
69 von Gemmingen-Hornberg Nr. U 20
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 69 von Gemmingen-Hornberg-1 Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden
Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden >> 14. Jahrhundert >> Wolfskehler Urkunden
1363 Februar 21 (IX kalendas Marcii)
Urkunden
Latein
Siegler: Aussteller
Überlieferungsart: Transfix
Siegelbeschreibung: 2 Siegel: 1 beschädigt anhängend, 2 abgegangen
Vermerke: Rückvermerke: citatio [Anm. über der Zeile anstelle von taxatio] ad videndum taxat [...] expensas.
Anmerkungen: Autor: Karl Borchardt/Franz Maier
Überlieferungsart: Transfix
Siegelbeschreibung: 2 Siegel: 1 beschädigt anhängend, 2 abgegangen
Vermerke: Rückvermerke: citatio [Anm. über der Zeile anstelle von taxatio] ad videndum taxat [...] expensas.
Anmerkungen: Autor: Karl Borchardt/Franz Maier
Transfix an der Urkunde vom 16. Februar 1363.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
04.04.2025, 08:08 MESZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe (Archivtektonik)
- Nichtstaatliches Archivgut (Tektonik)
- Familien- und Herrschaftsarchive (Tektonik)
- Adel (Tektonik)
- von Gemmingen-Hornberg (Tektonik)
- Archiv der Freiherren von Gemmingen auf Burg Hornberg: Urkunden (Bestand)
- 14. Jahrhundert (Gliederung)
- Wolfskehler Urkunden (Gliederung)