Hans von Neuenstein belehnt für sich und für seinen Vetter Obrecht von Neuenstein den Bernhard Hegner von Oberkirch, für diesen und seinen Vetter Michel Hegner, mit dem Rüstenbachs (Rystenbachs) Gut zu Sinzenhofen als Mannlehen [siehe 69 von Neuenstein Nr. 27, 1460 Juni 26], das ihnen früher der verstorbene Melchior von Neuenstein und sein verstorbener Sohn Jakob verliehen hatten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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