Vertrag zwischen dem königlichen Staatsfiskus und dem Gutsbesitzer Johann Karl Friedrich Steinacker zu Leutzsch wegen Übernahme eines Kanons für die seinem Grundstück zuständige Schankgerechtsame; Leipzig und Leutzsch, am 26. April 1861, Gerichtsamt Leipzig II, am 14. Mai 1861.

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Sächsisches Staatsarchiv
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