Collectanea. Münzinquisitionskommission. Untersuchungen zu den Finanzverhältnissen und zu dem Münzwesen im Rahmen der Verfehlungen und Misstaten des Generalgouverneurs Graf Nils Bielke
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Hs 0666
HSII.448
01.02.01. Hs Handschriften Handschriften
Handschriften >> 12. 01.02.01.12. Heraldik, Sphragistik und Numismatik
um 1700
Acta, was occasione (Veranlassung) des Feldmarschalls Bielke bei der hiesigen Untersuchungskommission passiret und zu Papier gebracht worden, 1698 und 1699 (pag. 1ff.).- Anordnung des schwedischen Königs Karl XII. über die Untersuchung des Münzverhältnisse, Stockholm 31. März 1698 (15ff.).- Erstere Deduktion und Vorstellung in Bielkens Sache (Untersuchung der Finanzverhältnisse in Vorpommern), 7. Mai 1698 (pag. 23ff.).- Weitere Vorstellung, 18. Juni 1698 (pag. 71ff.).- Sicherung von Finanzakten (pag. 117f:).- Anordnung des schwedischen Königs Karl XII. zur Sequestration (Beschlagnahme) der Güter von Nils Bielke, Stockholm 17. Mai 1698 (pag. 135f.).- Spezifikation der Kapitalien von Nils Bielke (pag. 139f.).- Arretierung und Entlassung des Regierungsrates Bernhard Christian Jäger (pag. 161ff.).- Patente der Kommission zur Untersuchung derer bei dem Münzwesen in Pommern und anderer daselbst gegangene Unordnungen und Gebrechen, Stettin 19. Mai 1698 und 23. Juni 1698 (pag. 185ff.).- Befragung des Regierungsrates Jäger durch die Kommission zur Untersuchung der pommerschen affairen und darauf gegebene Antworten (pag. 337ff.).- Schlageschatz nach Pahlichen Generalextrakten (pag. 495ff.).- Fragen an den Regierungsrat Jäger und Antworten (pag. 511ff.).- Verzeichnisse der dem Regierungsrat Jäger übergebenen requestrierten Briefschaften, 1699 (pag. 547ff.).- Fragen an den Regierungsrat Helberg und den Münzmeister Ahrensburg (pag. 555f.).- Extrakt aus der Exzeptionsschrift von Bielke (pag. 581ff.).- Designationen was unterbemerkte Königliche Kassen in Pommern an wirklichen Verlust empfunden (pag. 615ff.).- Kopie der Ordre an den Landrentmeister Stolting wegen 2221 Rt. devalvirtes (außer Umlauf gesetzes) Geld (pag. 633f.).- Kopie der Konfirmation der Landkastenquittungen von 1700 (pag. 649f.).- Kopien von Münzakten aus dem Jahre 1697 die Scheidemünze betreffend (pag. 755ff.).- Der Königlichen Regierung Antwort auf die Landesdeputierten Erklärung in Sachen Münzwesen vom 4. März 1697 (pag. 759ff.).- Vorgreifliche Bedenken des Münzmeisters Ahrensburg über den in Stettin entstandenen Unfug und Verachtung der kleinen Scheidemünze oder 6 Pfennig, Stettin 13. März 1697 (pag. 797ff.).- Des Münzmeisters Ahrensburg Bedenken, wie die Confusion zu remidieren (pag 813ff.).- Patent wegen Veränderung der pommerschen Scheidemünze, sonderlich aber 1 Silbergroschen oder 6 Pfennig, Stettin 22. April 1697 so nicht zur Perfektion gekommen (pag. 867ff.).- Memorial der Deputierten der Städte in Sachen Münzwesen, Anklam 24. April 1697 (pag. 879ff.).- Memorial der Landesdeputierten, wie die Vielheit der kleinen Münzen durch ein Silbergroschenstücke abzuhelfen ist (pag. 899ff.).- Ahrensburg gegen remonstration auf das Greifswaldische Resultat (pag. 903ff.).- Patente zur Einführung der Scheidemünze, Stettin 7. Juni 1697 und 9. August 1697 (pag. 938f.).- Schreiben des Generalgouverneurs Graf Bielke zur Arbeit eingesetzten Untersuchungskommission (pag. 957ff.).- Protocollum Commissionis sedinensis juramento Confirmatum 1698 und 1699 (pag. 961ff.).- Eidlich beantwortete Fragen bei der Kommission zu Stettin in den Jahren 1698 und 1699 in der Sache Bielke (pag. 963ff.).- Notizen über die berechneten Ausmünzungen (pag. 1029ff.).- Kopie der Übersicht der von dem Regimentsquartiermeister Hoppen übergebenen Briefschaften, 23. August 1698 (pag. 1031).- Notata aus meinen gemachten Extrakten aus den Münzakten (pag. 1083ff.).- Auszüge aus Briefen von Bielke (pag. 1099ff.).- Konto in Stade wegen des ausgemünzten Silbers, 16. April 1692 (pag. 1165).- Konto in Stettin wegen des von Kommerzienrat Lorentz Wagner auf Anordnung des Grafen Bielke in die Königliche Münze geliefertes Silber, 25. August 1691 (Pag. 1166f.).- Spezifikation, was der Kommerzienrat Wagner für des Estatssekretärs Jäger Konto an Silber geliefert hat, Stettin 24. August 1691 (pag. 1168).- Extrakt aus der Pahlichen Oberservationserklärung wegen der Ausmünzung (pag. 1181ff.).- Spezifikation des Silbers, welches nachgesetzte Punkte halber annoch in Hohnsteinische Geldmünzen müssen vermünzt werden (pag. 1201f.).- Rechnung über die ausgesetzten Schlageschatzgelder, von denen geschehenen heimlichen Ausmünzungen (pag. 1232ff.).- Summarischer Extrakt aller Gräflichen Hohensteinschen Gelder, welche bei der Königlich Stettinschen Münze vom 25. Februar 1689 bis Ausgang 1694 sind ausgemünzet worden (pag. 1273).- Kopien der Akten was seit 1680 bis 1696 inclusive beim hiesigen pommerschen Münzwesen notables passiret (pag. 1275ff.).- Münzpatent, Greifswald 4. März 1680 (pag. 1281ff.).- Münzpatent, Anklam 20. Mai 1680 (pag. 1287f.).- Verreißungspatent wegen der polnischen Münze, Stettin 4. April 1681 (pag. 1291ff.).- Regierungspatente gegen die Einführung minderwertiger Münzen, Stettin 20. Februar 1686 und 30. August 1689 (pag. 1305f.).- Münzpatent, Stettin 9. Februar 1689 (pag. 1309ff.).- Münzpatent, Stettin 25. Mai 1688 (pag. 1315ff.).- Verreißung der polnischen Münze, Stettin 3. Dezember 1686 (pag. 1329ff.).- Anzeige des Abgesandten Snoilsky wegen der damaligen pommerschen Münze, 21. Dezember 1687 (pag. 1337f.).- Leipziger Münzrezeß, 16. Januar 1690 (pag. 1365ff.).- Regierungspatent gegen die Einführung minderwertiger Münzen, Stettin 2. März 1691 (pag. 1383).- Münzpatent, Stettin 5. Oktober 1692 (pag. 1397f.).- Münzpatent, Stettin 10. Dezember 1692 (pa. 1405f.).- Annotata ad annum 1693 - 1695 (pag. 1417ff.).- Münzpatent, Stettin 8. Januar 1696 (pag. 1429ff.).
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ