Nachgelassene Güter des 1551 verstorbenen Bertram von Ahr des Älteren: Güter zu Golzheim und Winden (beide Kr. Düren), Höfe zu Ellen (ebenda), Buir (Amt Nörvenich), Euskirchen und im Land Valkenburg, die halben Höfe zu Binsfeld (Kr. Düren) und Wißkirchen (Kr. Euskirchen). Otto der Ältere hatte beim Tod des Vaters, Bertram des Älteren, den Anteil seines minderjährigen Bruders Bertram an sich genommen, genutzt, z. T. versetzt und verkauft, ohne seinen Brüdern darüber Rechenschaft abzulegen. Ein Streitpunkt ergab sich aus der zweimaligen Abholzung und dem Verkauf des Wimpelforster Busches hinter Moschausen an der Heiden und aus der Frage, wie lange die Mutter Ottos des Älteren und Bertrams des Jüngeren, Ida Scheiffart von Merode, nach dem Tode ihres (ersten Mannes) noch die Leibzucht an einigen Gütern gehabt hatte. Strittig waren weiterhin: Hälfte des Hauses und Hofes zu Hochkirchen (Hunkirchen), 2 Malter Korn jährlicher Erbrente von weiland Reiner Busch zu Rath bei Hochkirchen, Kapaune, Hühner- und Pfennigsgeld zu Monheim. Nach Angaben Dulmanns wurde der Streit verglichen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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