02.01.23.03. Helldorff'sches oder Schall'sches Gut
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A 35 (Benutzungsort: Wernigerode) Späteres Oberlandesgericht Naumburg. Ältere Lehnsakten aus den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt
Späteres Oberlandesgericht Naumburg. Ältere Lehnsakten aus den Regierungsbezirken Merseburg und Erfurt >> 02 Spezialia >> 02.01. Orte und Güter mit A >> 02.01.23. Artern
Laufzeit: 1602 - 1873
Zusatzinformationen: Helldorffsches oder Schallsches Gut
Besitzer: Das dritte Lehngut in Artern befand sich ursprünglich im Besitz der Familie von Helldorff. Als erster Besitzer des in der Neustadt gelegenen Gutes ist namentlich Hans von Helldorff nachgewiesen, der um 1575 verstarb. Der Besitz ging an dessen vier Söhne John, Reinhart, Caspar und Merten über. Reinhart verstarb früh, so daß die drei Brüder zunächst gemeinsam das Lehngut verwalteten, bis es in den alleinigen Besitz des John von Helldorff überging. Nach dessen Tode wurde dessen Sohn Vollrath Albrecht von Helldorf am 11. März 1653 mit dem Gut belehnt. Er verstarb im November 1683 und hinterließ als Erben seinen Sohn Christoph Heinrich von Helldorff. Dieser fiel unverheiratet im Krieg gegen Frankreich am 19. Juli 1693 in der Schlacht bei Wangen und das Gut ging damit an die mitbelehnten drei Brüder Hans Georg, Christoph Heinrich und Carl Heinrich von Meusebach über. Nach dem Tod Christoph Heinrichs am 2. Juli 1704 teilten sich die verbliebenen Brüder den Besitz. Beide starben 1719 und hinterließen Lehngüter in Voigtstedt und das Helldorffsche Gut in Artern, das zunächst an dessen Kinder fiel. Von diesen übernahm der spätere Hauptmann Johann Wilhelm von Meusebach 1722 das Erbe, das er wiederkäuflich Gustav Friedrich Gebeser überließ. Johann Wilhelm von Meusebach verkaufte am 6. August 1742 für 7850 Taler den Gutsbesitz an Johann August Kettembeil. Dieser gräflich-wertherische Lehnsdi-rektor veräußerte am 18. April 1764 sein zu Artern gelegenes schriftsässiges freies Mannlehn-Rittergut samt Zubehör für 12500 Taler an Johann Anton Lüttich, damals Pächter des v. Witzlebenschen Klosterguts Roßleben. Dieser richtete ein „herrl. Lüttisches Gericht zu Artern“ ein. Johann Anton Lüttich (gest. 1801) verkaufte das Rit-tergut am 16. Dezember 1797 an seinen Sohn Johann Friedrich Lüttich für 16000 Taler. Letzterer übte in den folgenden Jahren auch das Amt des Postmeisters in Artern aus und besaß bereits den dortigen Unterhof. Kurz vor seinem Tode 1816 setzte Johann Friedrich Lüttich 1816 seine 13- und 11jährigen Söhne Ottomar und Edu-ard Theodor als Erben des Mannlehn-Ritterguts ein. Die zwei neuen Besitzer verkauften das Rittergut 1829 an den Kammerrat Johann Traugott Schall, der es am 19. Juni 1830 an seinen Sohn, den Kaufmann Christian Friedrich Schall in Frankenhausen, abtrat. In den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts kam das Gut durch Heirat wieder in den Besitz der Familie Lüttich, die bis 1945 noch als Besitzer des (vereinten) Ritterguts Artern genannt wird.
Zusatzinformationen: Helldorffsches oder Schallsches Gut
Besitzer: Das dritte Lehngut in Artern befand sich ursprünglich im Besitz der Familie von Helldorff. Als erster Besitzer des in der Neustadt gelegenen Gutes ist namentlich Hans von Helldorff nachgewiesen, der um 1575 verstarb. Der Besitz ging an dessen vier Söhne John, Reinhart, Caspar und Merten über. Reinhart verstarb früh, so daß die drei Brüder zunächst gemeinsam das Lehngut verwalteten, bis es in den alleinigen Besitz des John von Helldorff überging. Nach dessen Tode wurde dessen Sohn Vollrath Albrecht von Helldorf am 11. März 1653 mit dem Gut belehnt. Er verstarb im November 1683 und hinterließ als Erben seinen Sohn Christoph Heinrich von Helldorff. Dieser fiel unverheiratet im Krieg gegen Frankreich am 19. Juli 1693 in der Schlacht bei Wangen und das Gut ging damit an die mitbelehnten drei Brüder Hans Georg, Christoph Heinrich und Carl Heinrich von Meusebach über. Nach dem Tod Christoph Heinrichs am 2. Juli 1704 teilten sich die verbliebenen Brüder den Besitz. Beide starben 1719 und hinterließen Lehngüter in Voigtstedt und das Helldorffsche Gut in Artern, das zunächst an dessen Kinder fiel. Von diesen übernahm der spätere Hauptmann Johann Wilhelm von Meusebach 1722 das Erbe, das er wiederkäuflich Gustav Friedrich Gebeser überließ. Johann Wilhelm von Meusebach verkaufte am 6. August 1742 für 7850 Taler den Gutsbesitz an Johann August Kettembeil. Dieser gräflich-wertherische Lehnsdi-rektor veräußerte am 18. April 1764 sein zu Artern gelegenes schriftsässiges freies Mannlehn-Rittergut samt Zubehör für 12500 Taler an Johann Anton Lüttich, damals Pächter des v. Witzlebenschen Klosterguts Roßleben. Dieser richtete ein „herrl. Lüttisches Gericht zu Artern“ ein. Johann Anton Lüttich (gest. 1801) verkaufte das Rit-tergut am 16. Dezember 1797 an seinen Sohn Johann Friedrich Lüttich für 16000 Taler. Letzterer übte in den folgenden Jahren auch das Amt des Postmeisters in Artern aus und besaß bereits den dortigen Unterhof. Kurz vor seinem Tode 1816 setzte Johann Friedrich Lüttich 1816 seine 13- und 11jährigen Söhne Ottomar und Edu-ard Theodor als Erben des Mannlehn-Ritterguts ein. Die zwei neuen Besitzer verkauften das Rittergut 1829 an den Kammerrat Johann Traugott Schall, der es am 19. Juni 1830 an seinen Sohn, den Kaufmann Christian Friedrich Schall in Frankenhausen, abtrat. In den sechziger Jahren des 19. Jahrhunderts kam das Gut durch Heirat wieder in den Besitz der Familie Lüttich, die bis 1945 noch als Besitzer des (vereinten) Ritterguts Artern genannt wird.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.04.2025, 15:32 MESZ
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