Gütertausch Graf Johanns von Ziegenhain mit Cappel: Abgabe von Gütern zu Obergrenzebach u.a. gegen Besitz auf dem Knüll
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Urk. 18, 270
Urk. 18, Urk. A II Kl. Cappel 1340 Nov. 11
Urk. 18 Kloster Spieskappel - [ehemals: A II]
Kloster Spieskappel - [ehemals: A II] >> 1340-1349
1340 November 11
Ausf. Perg. - Urspr. 4 Sg. anh.: 1. fehlt. 2. fehlt. 3. RundSg. Gottfrieds; U.: S GOTFRIDI DE CEGINHEN. 4. RundSg. Engelberts, ab und der Ausf. beiliegend; U.: S ENGILB'TI IVNIOR COIT DE CEGINHEIN, Abb. Küch: Siegel (wie Nr.5) S.289 Nr.11, 12
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum ipso die beati Martini episcopi anno domini 1340
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Johann von Ziegenhain (Cygenhain), seine Ehefrau Alheid und ihre Söhne Gottfried und Engelbert (Engilbracht) bekunden einen Gütertausch mit Abt und Konvent des Stifts Cappel (des stiftes zu Cappele). Abgegeben werden von ihnen ein Gut zu Obergrenzebach (obern Grynzenbach), gelegen vor dem Tor, ein Hof zu Niedergrenzebach (Nydern Grynzenbach), der ehemals Rudeger von Dittershausen (Diethartzhusen) gehörte, ein Hof zu Steina (Steynahe), den einst Richard und seine Geschwister besaßen, und eine Wiese vor dem Jungholz genannt die Forstwiese (Vurstwise), früher im Besitz Herrn Arnolds, des Pfarrers zu Steina, mit allen Rechten (rechten, eren vnd nutzen) zu ewigem Besitz (ewicliche vnd eygentlichen zu habene an alles hindersal vnsir vnd vnsir erben). Dafür erhalten sie von Cappel dessen gesamten Besitz zu Neukirchen (alles daz sie hatten in dem dorph vnd in der dorphmarke zu Nuwenkyrchen an zinsen, an akkeren, an wysen vnd an holze), dazu den Wilsberg (Wylczperge) und die Blankenstrud sowie zwei Teile des dortigen Zehnten mit allem Zubehör.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) Item de cambio quorundam bonorum cum comite in Cziginh[ain] in ambobus Grenzinbach et in Steyn et prata [!] que dicitur Vurtwisse. (Um 1525) Nuwenkirchen olim fuit villa. (16.Jh.) Steyna
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 69v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List. Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.58, 156 f., 159, 238, 267, 314
Vermerke (Urkunde): Literatur: Reuling. OL Ziegenhain (wie Nr.2) S.61, 138, 201, 232
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Graf Johann von Ziegenhain (Cygenhain), seine Ehefrau Alheid und ihre Söhne Gottfried und Engelbert (Engilbracht) bekunden einen Gütertausch mit Abt und Konvent des Stifts Cappel (des stiftes zu Cappele). Abgegeben werden von ihnen ein Gut zu Obergrenzebach (obern Grynzenbach), gelegen vor dem Tor, ein Hof zu Niedergrenzebach (Nydern Grynzenbach), der ehemals Rudeger von Dittershausen (Diethartzhusen) gehörte, ein Hof zu Steina (Steynahe), den einst Richard und seine Geschwister besaßen, und eine Wiese vor dem Jungholz genannt die Forstwiese (Vurstwise), früher im Besitz Herrn Arnolds, des Pfarrers zu Steina, mit allen Rechten (rechten, eren vnd nutzen) zu ewigem Besitz (ewicliche vnd eygentlichen zu habene an alles hindersal vnsir vnd vnsir erben). Dafür erhalten sie von Cappel dessen gesamten Besitz zu Neukirchen (alles daz sie hatten in dem dorph vnd in der dorphmarke zu Nuwenkyrchen an zinsen, an akkeren, an wysen vnd an holze), dazu den Wilsberg (Wylczperge) und die Blankenstrud sowie zwei Teile des dortigen Zehnten mit allem Zubehör.
Vermerke (Urkunde): Rückvermerk: (15.Jh.) Item de cambio quorundam bonorum cum comite in Cziginh[ain] in ambobus Grenzinbach et in Steyn et prata [!] que dicitur Vurtwisse. (Um 1525) Nuwenkirchen olim fuit villa. (16.Jh.) Steyna
Vermerke (Urkunde): Zeugen: ---
Vermerke (Urkunde): Siegler: die Ausst.
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: Abschrift Kopiar K 270, 69v
Vermerke (Urkunde): Druckangaben: ---
Vermerke (Urkunde): Literatur: List. Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.58, 156 f., 159, 238, 267, 314
Vermerke (Urkunde): Literatur: Reuling. OL Ziegenhain (wie Nr.2) S.61, 138, 201, 232
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ