Kaiser Karl IV. verfügt über die Ausmünzung der Haller zu Nürnberg, dass das Geld zu dem dritten Teile aus lötigem Silber bestehe; dass davon an eine "Hellischewe" Mark 31 Schilling an der Aufzahl und darzu 4 Haller gehen; dass von jeder Mark 2 Schilling Schlagsatz fallen sollen; dass aus diesem Schlagsatz der "eysengraber" von jedem "werk" 18 Haller und der "versucher" 1 Schilling und der "verseher" jede Woche, da man schlägt, 1 Pfund Haller erhalte; dass neben den Versuchern und Beschauern auch ein Richter und ein "frager" der Stadt Nürnberg das geschlagene Geld besehen, dass ferner auf dieselben Haller Kreuz und Hand mit einem Unterzeichen geschlagen werden, dass man endlich auf je 100 Pfund Haller nach Bedarf ein Pfund Halblinger schlage. - Siegler: der Aussteller.
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Kaiser Karl IV. verfügt über die Ausmünzung der Haller zu Nürnberg, dass das Geld zu dem dritten Teile aus lötigem Silber bestehe; dass davon an eine "Hellischewe" Mark 31 Schilling an der Aufzahl und darzu 4 Haller gehen; dass von jeder Mark 2 Schilling Schlagsatz fallen sollen; dass aus diesem Schlagsatz der "eysengraber" von jedem "werk" 18 Haller und der "versucher" 1 Schilling und der "verseher" jede Woche, da man schlägt, 1 Pfund Haller erhalte; dass neben den Versuchern und Beschauern auch ein Richter und ein "frager" der Stadt Nürnberg das geschlagene Geld besehen, dass ferner auf dieselben Haller Kreuz und Hand mit einem Unterzeichen geschlagen werden, dass man endlich auf je 100 Pfund Haller nach Bedarf ein Pfund Halblinger schlage. - Siegler: der Aussteller.
Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden 128
SS/C Nr. 49; BayHStA Reichsstadt Nürnberg Urkunden Nr. 942
Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden
Reichsstadt Nürnberg, Kaiserliche Privilegien, Urkunden >> Losungamt, 39 Laden >> Kaiserliche und Königliche Privilegien >> Karl IV. als Römischer Kaiser (Lade SS/C)
1356 Januar 20
Urkunden
ger
Ausstellungsort: Sulzbach
Literatur: Regesta Imperii VIII, 2422
Originaldatierung: Der geben ist zu Sulczbach (1356) an der heiligen marterer tag Sebastiani vnd Fabiani.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1356
Monat: 1
Tag: 20
Äußere Beschreibung: Ausf., dt., Perg. mit einst an Schnur anh. Sg. (lose beiliegend, mit Rücksg. von rotem Wachs).
Literatur: Regesta Imperii VIII, 2422
Originaldatierung: Der geben ist zu Sulczbach (1356) an der heiligen marterer tag Sebastiani vnd Fabiani.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1356
Monat: 1
Tag: 20
Äußere Beschreibung: Ausf., dt., Perg. mit einst an Schnur anh. Sg. (lose beiliegend, mit Rücksg. von rotem Wachs).
Kopiert im A. Schwb. f. LXVr und LXVIa und im N. Schwb. I f. 113r und 114.
Karl IV., Kaiser
Sulzbach, Ausstellungsort
Nürnberg, Münze
Münzwesen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
23.05.2025, 11:50 MESZ
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