Kaiser Karl IV. verfügt über die Ausmünzung der Haller zu Nürnberg, dass das Geld zu dem dritten Teile aus lötigem Silber bestehe; dass davon an eine "Hellischewe" Mark 31 Schilling an der Aufzahl und darzu 4 Haller gehen; dass von jeder Mark 2 Schilling Schlagsatz fallen sollen; dass aus diesem Schlagsatz der "eysengraber" von jedem "werk" 18 Haller und der "versucher" 1 Schilling und der "verseher" jede Woche, da man schlägt, 1 Pfund Haller erhalte; dass neben den Versuchern und Beschauern auch ein Richter und ein "frager" der Stadt Nürnberg das geschlagene Geld besehen, dass ferner auf dieselben Haller Kreuz und Hand mit einem Unterzeichen geschlagen werden, dass man endlich auf je 100 Pfund Haller nach Bedarf ein Pfund Halblinger schlage. - Siegler: der Aussteller.

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Staatsarchiv Nürnberg