Sander Drost ter Becke macht bekannt, daß Abt Heinrich Duden auf Bitten der Brüder des Ausstellers Joest Drost zu Senden und Johann Drost, Domherrn zu Hildesheim, die Umwandlung des Dudinckhofs im Kirchspiel Gladbeck in ein Allodialgut genehmigt hat. Belehnt war damit + Vater Franz Drost. Dagegen hat Sander lehnrührig gemacht seinen adligen Sitz ter Becke im Kirchspiel Gladbeck / Kirchhellen mit allem Zubehör, Kornmühle und Fischerei sowie den Gütern / Kotten Putten Kotten (Puten-), Dietherichs upm Berge Kotten, Kortten Henrichs und Smeheungs Kotten, Joests in der Heiden, Brinckamps, Schlutters und Bröckmans Kotten, Hemmers und Jochims Kotten zu Velthusen. Das Gut ist nach dem Tod des Lehnsträgers innerhalb von sechs Wochen und drei Tagen nach Zahlung des gewöhnlichen Heergewätes wieder zu empfangen. Die Verkaufssumme des Dudinckhofs, den Sander zur Rettung des übrigen Besitzes an den Meistbietenden verkaufen will, darf nur zur Bezahlung der Schulden verwendet werden. Er hat gehuldigt im Beisein von Wilhelm Schlechtendahl, Rentmeister des Abts, und Alexander Duden, Richter. [Urkunde des Abts inseriert] - Es siegelt der Aussteller.