Heinrich, genannt von Flößberg,schenkt dem Deutschordenshaus in Altenburg in Ermangelung männlicher Erben all seine Lehns- und Eigengüter, die er vom Reich zu Lehen hat, behält jedoch seiner Ehefrau Kunigunde von Hersfeld Einkünfte in Höhe von sechzehn Mark aus dem Dorf Serbitz zu ihrer Versorgung auf Lebzeiten vor. Seinen Lehnsleuten beiderlei Geschlechts befiehlt der Aussteller, nach seinem Tod dem Deutschordenskomtur in Altenburg den Lehnseid leisten. - Siegel des Ausstellers angekündigt. (Ausfertigung siehe 10001 Ältere Urkunden, Nr. 1824a)

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Sächsisches Staatsarchiv
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