Disziplinarkommission / Strafausschuss (1912-1968)
Vollständigen Titel anzeigen
Tektonik
Universitätsarchiv Tübingen (Archivtektonik) >> B Akademische Zentralorgane >> Bd Gerichts- und Disziplinarorgane >> Bd 3 Disziplinarorgane
Tektonikbeschreibung: Die Universitätsverfassung von 1912 sah einen Disziplinarausschuss (seit 1932: Strafausschuss) als ständigen Ausschuss, drei Professoren vor, bei dem die Disziplinargerichtsbarkeit erster Instanz mit Berufungsmöglichkeit an den Kleinen Senat lag. Soweit der Disziplinarausschuss "Wegweisung" (consilium abeundi) oder Ausschluss vom Hochschulstudium (Relegation) für angemessen hielt, lag die Entscheidung erster Instanz beim Kleinen Senat mit Berufungsmöglichkeit an das Ministerium. Seit 1919 wurden jeweils zwei Vertreter der Studierenden mit beschließender Stimme zugezogen (Vorschriften 1913/1919, 1929, 1932). 1935 schrieb eine (vom Reichs- und preußischen Minister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung erlassene) reichseinheitliche Strafordnung einen Dreierausschuss vor, dem der Rektor, der Dozenten- und der Studentenführer angehörten.
1946 wurde anknüpfend an die früheren Bestimmungen ein dreiköpfiger, für alle Strafen zuständiger Strafausschuss und als Berufungsinstanz ein Großes Disziplinargericht mit 5 Mitgliedern gebildet (die eigentlich beabsichtigte grundsätzliche Neuregelung ist bis 1964 nicht erfolgt, UAT 117E/988). 1968 wurde das Ordnungsrecht im Hochschulgesetz neu geregelt. "Ordnungsbehörde" waren danach der Disziplinarausschuss (UAT 47/46 S. 29 14.12.68: Arbeitsunfähig, da von der Studentenschaft boykottiert, 1973 entfallen) und der Rektor bzw. Universitätspräsident. Außerdem sah das Gesetz die Bildung einer Einleitungsbehörde vor.
Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 43a Disziplinarkommission / Strafausschuss, Untersuchungsakten (III) 1900-1967
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 43 Akademische Disziplinarkommission, Untersuchungsakten (II) 1831-1900
UAT 43b Akademische Disziplinarkommission, Akten- und Namensverzeichnisse 1831-1959-
UAT 82 Eingestellte Untersuchungen des Universitätsamtes gegen angezeigte Studierende (1842-1847, 1855: 1 Nr.)
UAT 117 Akademisches Rektoramt, Hauptregistratur (I): Protokolle des Disziplinarausschusses (UAT 117/2012: 1 Nr. 1913-1939; UAT 117/316, 330-331: 3 Nrn, 1810-1837, 1919-1931).
UAT 117E Akademisches Rektoramt, Hauptregistratur (III): Akademischer Strafausschuss (117E/1548: 1 Nr., 1967).
UAT 122 Akademische Disziplinarkommission, Protokolle und Strafbücher 1829-1912
UAT 166 Akademische Disziplinarkommission, Untersuchungsakten (I) 1810-1831
1946 wurde anknüpfend an die früheren Bestimmungen ein dreiköpfiger, für alle Strafen zuständiger Strafausschuss und als Berufungsinstanz ein Großes Disziplinargericht mit 5 Mitgliedern gebildet (die eigentlich beabsichtigte grundsätzliche Neuregelung ist bis 1964 nicht erfolgt, UAT 117E/988). 1968 wurde das Ordnungsrecht im Hochschulgesetz neu geregelt. "Ordnungsbehörde" waren danach der Disziplinarausschuss (UAT 47/46 S. 29 14.12.68: Arbeitsunfähig, da von der Studentenschaft boykottiert, 1973 entfallen) und der Rektor bzw. Universitätspräsident. Außerdem sah das Gesetz die Bildung einer Einleitungsbehörde vor.
Provenienzbestände im Universitätsarchiv:
UAT 43a Disziplinarkommission / Strafausschuss, Untersuchungsakten (III) 1900-1967
Sonstige Überlieferung im Universitätsarchiv (Auswahl):
UAT 43 Akademische Disziplinarkommission, Untersuchungsakten (II) 1831-1900
UAT 43b Akademische Disziplinarkommission, Akten- und Namensverzeichnisse 1831-1959-
UAT 82 Eingestellte Untersuchungen des Universitätsamtes gegen angezeigte Studierende (1842-1847, 1855: 1 Nr.)
UAT 117 Akademisches Rektoramt, Hauptregistratur (I): Protokolle des Disziplinarausschusses (UAT 117/2012: 1 Nr. 1913-1939; UAT 117/316, 330-331: 3 Nrn, 1810-1837, 1919-1931).
UAT 117E Akademisches Rektoramt, Hauptregistratur (III): Akademischer Strafausschuss (117E/1548: 1 Nr., 1967).
UAT 122 Akademische Disziplinarkommission, Protokolle und Strafbücher 1829-1912
UAT 166 Akademische Disziplinarkommission, Untersuchungsakten (I) 1810-1831
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
17.12.2025, 09:03 MEZ