Paulus Teschler, Bürgermeister, und Johann Kolleffel, Stadtammann, beide verordnete Pfleger des Heiliggeistspitals zu Ravensburg, sowie Hans Lechler, Meister daselbst, beurkunden, dass sie heute Maria Gundelin zu Furt, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Thomas Gundelin und Margaretha Mantz, und deren Kinder Ursula, Balthus und Maria, die sie mit ihrem verstorbenen Ehemann Wilhelm Schnabel erzeugt hat, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer bzw. des Spitals Leibherrschaft entlassen haben. Also sprechen die Aussteller auch namens des Spitals und ihrer Amtsnachfolger genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten ihr, von jetzt an neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei anderen Herren, in Städten, auf dem Land "vnd sonst allenthalben, wo sy will", anzunehmen, wobei sie von ihnen, die hiermit auch namens ihrer Nachfolger ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr mit allen Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichten, keine Behinderung zu gewärtigen hat.
Vollständigen Titel anzeigen
Paulus Teschler, Bürgermeister, und Johann Kolleffel, Stadtammann, beide verordnete Pfleger des Heiliggeistspitals zu Ravensburg, sowie Hans Lechler, Meister daselbst, beurkunden, dass sie heute Maria Gundelin zu Furt, Tochter der bereits verstorbenen Eheleute Thomas Gundelin und Margaretha Mantz, und deren Kinder Ursula, Balthus und Maria, die sie mit ihrem verstorbenen Ehemann Wilhelm Schnabel erzeugt hat, um eine Summe Geldes in nicht genannter Höhe, deren Empfang sie hiermit quittieren, aus ihrer bzw. des Spitals Leibherrschaft entlassen haben. Also sprechen die Aussteller auch namens des Spitals und ihrer Amtsnachfolger genannte Maria von der Eigenschaft ihres Leibes und Gutes samt allen anhängenden Pflichten, Lasten und Beschränkungen los, gestatten ihr, von jetzt an neue Eigenschaft, Schutz und Schirm oder Bürgerrecht bei anderen Herren, in Städten, auf dem Land "vnd sonst allenthalben, wo sy will", anzunehmen, wobei sie von ihnen, die hiermit auch namens ihrer Nachfolger ausdrücklich auf ihr bisheriges Eigentum an ihr mit allen Gerechtigkeiten, Ansprüchen und Forderungen verzichten, keine Behinderung zu gewärtigen hat.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 U 3291
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 515 II Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe
Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe >> Leibeigenschaftsbriefe >> 1600-1649
1606 Februar 25
10,8 x 28,7 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Aussteller: Heiliggeistspital Ravensburg
Empfänger: Maria Gundelin
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend (in Holzkapsel ohne Deckel), stark beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
Empfänger: Maria Gundelin
Siegler: Die Aussteller
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Siegel anhängend (in Holzkapsel ohne Deckel), stark beschädigt
Vermerke: Rückvermerk
Gundelin, Maria
Gundelin, Thomas
Kolleffel, Johann
Lechler, Hans
Mantz, Margaretha
Schnabel, Balthus
Schnabel, Maria
Schnabel, Ursula
Schnabel, Wilhelm
Teschler, Paulus
Furt : Eschach, Ravensburg RV
Ravensburg RV; Heiliggeistspital
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:26 MEZ
Hierarchie
Hierarchie Detailansicht
- Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart (Archivtektonik)
- Neuwürttembergische Herrschaften vor 1803/1806-1810 (Tektonik)
- Bistümer, Stifte, Klöster und Pfarreien (Tektonik)
- Augustinerkloster Kreuzlingen - Restituierte Klöster (Tektonik)
- Weingarten, Benediktinerkloster (Bestand)
- Weingarten, Benediktinerkloster: Leibeigenschaftsbriefe (Bestand)
- Leibeigenschaftsbriefe (Gliederung)
- 1600-1649 (Gliederung)