Klage wegen einer Soldforderung von 14 Rheinischen Gulden, die der Kläger aufgrund seiner für den Beklagten erfolgten Tätigkeit in Sachen Hentschen ./. Peter Gielen erhebt. Er soll bereits am 9. Jan. 1544, als Johann Hensch der Ältere noch lebte, ein RKG-Urteil zu seinen Gunsten erreicht haben.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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