Kameralamt Cannstatt (Bestand)
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Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, F 42
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg (Archivtektonik) >> Untere Verwaltungsbehörden 1806-um 1945 >> Geschäftsbereich Finanzministerium >> Bis 1922 bestehende Kameralämter
1806-1922 (Va ab 1769, Na bis 1946)
Vorbemerkung: Das Kameralamt Cannstatt bestand von 1806-1922. Gemäß Verordnung vom 14.07.1807 (württembergisches Regierungsblatt von 1807, Seite 249) wurde das Patrimonialamt von Palm in Mühlhausen am Neckar dem Kameralamt Cannstatt zugeteilt. Laut Verfügung des Fin. Min. vom 26.09.1836 (württembergisches Regierungsblatt von 1836, Seite 488) wurden dem Kameralamt Cannstatt zugewiesen 1. vom Kameralamt Esslingen: Hedelfingen, Obertürkheim, Rohracker, Sillenbuch, Uhlbach 2. vom Kameralamt Beutelsbach: Schanbach mit Lobenrot 3. vom Kameralamt Waiblingen: Öffingen mit Tennhof. Dagegen wurden die Orte Feuerbach und Gaisburg an das Kameralamt Stuttgart abgetreten. In dem Bestand des Kameralamts Cannstatt sind einzelne Akten der Kameralämter Esslingen, Beutelsbach und Waiblingen sowie des Kammerorts Berg enthalten, welche zu einem geschlossenen Vorgang gehören. Gemäß Dekret vom 06.03.1843 (württembergisches Regierungsblatt vom 1843, Seite 213) blieben die Mühlen vom Weiler Berg, Stadtbezirk Stuttgart, dem Kameralamt Cannstatt weiterhin zugeteilt, während das Forstrevier Hohenheim an das Stadtkameralamt Stuttgart abgetreten wurde. Für die in dem Kameralamt Cannstatt sehr umfangreichen Wasserbauakten wurde im Repertorium nach der Rubrik "Hochbauwesen" die Einschaltung einer besonderen Rubrik "Wasserbau" erforderlich, welche in der Vorschrift über Einrichtung und Fortführung der Kameralamts-Registraturen von 1840 nicht enthalten ist. Der nachstehende Bestand umfaßt 389 Büschel = 7,3 lfd. m.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
Zur Retrokonversion: Bei diesem Findbuch handelt es sich um ein bisher nur in hand- oder maschinenschriftlicher Form vorliegendes Repertorium, das in ein datenbankgestütztes und damit onlinefähiges Format umgewandelt wurde. Bei dieser sogenannten Retrokonversion wurden die Struktur der Vorlage und die sprachliche Fassung der Texte grundsätzlich beibehalten (Motto: "Abschrift statt Neubearbeitung"). Dies kann zu einer gewissen Diskrepanz zwischen dem modernen äußeren Erscheinungsbild und der heute teilweise überholt wirkenden Gestaltung und Formulierung der Titelaufnahmen führen.
356 Büschel (7,3 lfd. m)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:40 MEZ