Die Beerbten, Schöffen und Geschworenen der Herrli
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K/108
D 5 Lobberich Lobberich
Lobberich >> Urkunden
1784 November 25
Regest: Die Beerbten, Schöffen und Geschworenen der Herrlichkeit Lobberich beauftragen den bisherigen Schatzheber Johann Heinrich Hünges, auch im nächsten Jahr 1785 die ausgeschriebenen Schatzungen, die Personalsteuern, die Wehrfreiheitsgelder und sonstige Abgaben, ferner den Erlös aus den veräußerten Gemeindegründen samt den verfallenen Zinsen nach Maßgabe der im jahr 1774 eingegangenen Bedingungen, zu erheben. Die Eingesessenen können die Abgabe in gangbaren Geldsorten entrichten. Da der Einnehmer bei den öffentlichen Kassen verpflichtet ist, in holländischen Münzen zu zahlen, steht ihm, wie der Schöffe Dammer un der Geschworene Wittlings bescheinigt haben, ein Wechselgeld zu. Für rückständige Abgaben und unbeglichene Kontributionen haftet Der Einnehmer, ebenfalls für die verschussweise Zahlung der Zinsen eines Kapitals von 1500 Holländischen Gulden, wie bereits am 7. Dezember 1774 vereinbart wurde. Für seine Arbeit, Reisen und sonstigen Aufwendungen erhält der Schatzeinnehmer, wie im Jahr 1784, eine Entschädigung von 570 Klevischen Gulden. Sollten aber mehr als 15 Schatzungen ausgeschrieben werden, so erhöht sich die Vergütung nach Übereinkommen. Falls bei der Abrechnung die Rückstände 500 Holländische Gulden überschreiben, muss der Einnehmer von dem Fehlbetrag 3 vom Hundert Zinsen zahlen. Ausgefertigt durch J. P. F. Backhuys, Sekretär.
Original, Papier, ein Bogen.
Urkunden
Backhuys, J. P. F. (1784 November 25), Sekretär
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
09.01.2026, 11:51 MEZ