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Verordnung: Es ist zu klären, ob die von Standes- und Patrimonialgerichtsherrn des Großherzogtums Hessen mit anderen Staaten vorher geschlossenen Freizügigkeitsverträge ferner noch als gültig anzusehen sind (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
Verordnung: Es ist zu klären, ob die von Standes- und Patrimonialgerichtsherrn des Großherzogtums Hessen mit anderen Staaten vorher geschlossenen Freizügigkeitsverträge ferner noch als gültig anzusehen sind (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)
E 3 A Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt]
Gesetzgebung und Verordnungswesen: Verordnungen der Landgrafschaft und des Großherzogtums Hessen[-Darmstadt] >> J Bevölkerungsverhältnisse >> J.1 Freizügigkeit, Aus- und Einwanderung allgemein
Gießen, 1810 Oktober 9
Sachakte
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