Verordnung: Es ist zu klären, ob die von Standes- und Patrimonialgerichtsherrn des Großherzogtums Hessen mit anderen Staaten vorher geschlossenen Freizügigkeitsverträge ferner noch als gültig anzusehen sind (Ausfertigung zwei Mal vorhanden)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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