C 136 I Erbgesundheitsgerichte im Regierungsbezirk Magdeburg
Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.07. Gerichte und Justizbehörden >> 02.07.02. Institutionen im Regierungsbezirk Magdeburg
Laufzeit/Datum (detailliert): 1934 - 1945 (-1946)
Laufmeter: 7
Findhilfsmittel: Finbücher (eingeschränkt benutzbar)
Registraturbildner: Mit dem Gesetz zur Verhütung erbkanken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 wurde ein juristisches Instrument geschaffen, die nationalsozialistische Rassenideologie zielgerichtet zu verwirklicht. Nunmehr unterlagen Personen mit vererbbaren Krankheiten oder schweren erblichen Missbildungen auf Grund gerichtlicher Beschlüsse zwangsweise der Sterilisation. Als eigenständige Beschlussinstanz wurden hierfür die Erbgesundheitsgerichte gebildet, die mit dem Amtsgericht am Sitz eines Landgerichtes verbunden wurden und für den gesamten Landgerichtsbezirk zuständig waren. Die Erbgesundheitsgerichte setzten sich aus einem Richter, einem Amtsarzt und einem weiteren Facharzt zusammen. Als Beschwerdeinstanz wurde bei den Oberlandesgerichten Erbgesundheitsobergerichte eingerichtet.
Bestandsinformationen: Auf Grund einer Verordnugn des Reichsministers des Innern waren die Verfahrensakten nach Abschluss des chirurgischen Eingriffs an das jeweils für den Wohnsitz zuständige Gesundheitsamt abzugeben. Nach Ende des zweiten Weltkrieges konnte ein Teil der Akten bei der Landesregierung in Halle (Saale) zusammengefasst werden. Von dort gelangten sie nach Auflösung der Landesregierung 1952 in das heutige Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Weitere Akten der Erbgesundheitsgerichte wurden darüber hinaus von den Keisarchiven übernommen.
Laufmeter: 7
Findhilfsmittel: Finbücher (eingeschränkt benutzbar)
Registraturbildner: Mit dem Gesetz zur Verhütung erbkanken Nachwuchses vom 14. Juli 1933 wurde ein juristisches Instrument geschaffen, die nationalsozialistische Rassenideologie zielgerichtet zu verwirklicht. Nunmehr unterlagen Personen mit vererbbaren Krankheiten oder schweren erblichen Missbildungen auf Grund gerichtlicher Beschlüsse zwangsweise der Sterilisation. Als eigenständige Beschlussinstanz wurden hierfür die Erbgesundheitsgerichte gebildet, die mit dem Amtsgericht am Sitz eines Landgerichtes verbunden wurden und für den gesamten Landgerichtsbezirk zuständig waren. Die Erbgesundheitsgerichte setzten sich aus einem Richter, einem Amtsarzt und einem weiteren Facharzt zusammen. Als Beschwerdeinstanz wurde bei den Oberlandesgerichten Erbgesundheitsobergerichte eingerichtet.
Bestandsinformationen: Auf Grund einer Verordnugn des Reichsministers des Innern waren die Verfahrensakten nach Abschluss des chirurgischen Eingriffs an das jeweils für den Wohnsitz zuständige Gesundheitsamt abzugeben. Nach Ende des zweiten Weltkrieges konnte ein Teil der Akten bei der Landesregierung in Halle (Saale) zusammengefasst werden. Von dort gelangten sie nach Auflösung der Landesregierung 1952 in das heutige Landeshauptarchiv Sachsen-Anhalt. Weitere Akten der Erbgesundheitsgerichte wurden darüber hinaus von den Keisarchiven übernommen.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ