Bundesvermögensamt Oldenburg (Bestand)
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NLA OL, Rep 565 OL
Nds. Landesarchiv, Abt. Oldenburg (Archivtektonik) >> Gliederung >> 2 Staatliches Archivgut, Neuere Bestände >> 2.3 Finanzen / Kataster / Wirtschaft >> 2.3.1 Finanzbehörden
1917-2007
Enthält: Innere Verwaltung, Dienstbetrieb 2007 (1); Liegenschaftsverwaltung 1946-1993 (288); Besatzungsschäden nach dem Zweiten Weltkrieg 1949-1973 (18); Fonds und Stiftungen 1917-1944 (1).
Beschreibung: Rep 565 OL Bundesvermögensamt Oldenburg
Zeit: 1884-2008
Geschichte des Bestandsbildners: Oldenburg war und ist als ehemals große Bundeswehrgarnison Standort zahlreicher Bundesimmobilien. Das zum Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Magdeburg und des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Bundesvermögensamt Oldenburg (mit einer ausgelagerten Ortsverwaltung in Osnabrück) verwaltete und verwertete als örtliche Behörde der Bundesvermögensverwaltung bundeseigene Liegenschaften. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Freie Hansestadt Bremen einschließlich der Stadtgemeinde Bremerhaven, die kreisfreien Städte Oldenburg, Osnabrück und Delmenhorst sowie die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Osnabrück, Vechta und Wesermarsch. Inzwischen (seit 2004) untersteht die Oldenburger Nebenstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit ihrer Zentrale in Magdeburg.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn. Sie wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2005 durch Gesetz errichtet. Zeitgleich wurde die über 50 Jahre bestehende Bundesvermögensverwaltung, zu der auch das zuletzt der OFD Magdeburg unterstellte Bundesvermögensamt Oldenburg gehörte, aufgelöst und deren Aufgaben und Personal übernommen. Die Bundesanstalt unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.
Die BIMA - Nebenstelle Oldenburg - verwaltet und verkauft bundeseigene Liegenschaften im Land Bremen, in den Städten Oldenburg, Osnabrück und Delmenhorst sowie in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Osnabrück, Vechta und Wesermarsch.
Findmittel: Erschließung: Archivdatenbank/Internet
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
Beschreibung: Rep 565 OL Bundesvermögensamt Oldenburg
Zeit: 1884-2008
Geschichte des Bestandsbildners: Oldenburg war und ist als ehemals große Bundeswehrgarnison Standort zahlreicher Bundesimmobilien. Das zum Zuständigkeitsbereich der Oberfinanzdirektion Magdeburg und des Bundesministeriums der Finanzen gehörende Bundesvermögensamt Oldenburg (mit einer ausgelagerten Ortsverwaltung in Osnabrück) verwaltete und verwertete als örtliche Behörde der Bundesvermögensverwaltung bundeseigene Liegenschaften. Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Freie Hansestadt Bremen einschließlich der Stadtgemeinde Bremerhaven, die kreisfreien Städte Oldenburg, Osnabrück und Delmenhorst sowie die Landkreise Ammerland, Cloppenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Osnabrück, Vechta und Wesermarsch. Inzwischen (seit 2004) untersteht die Oldenburger Nebenstelle der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben mit ihrer Zentrale in Magdeburg.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) ist eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Bonn. Sie wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2005 durch Gesetz errichtet. Zeitgleich wurde die über 50 Jahre bestehende Bundesvermögensverwaltung, zu der auch das zuletzt der OFD Magdeburg unterstellte Bundesvermögensamt Oldenburg gehörte, aufgelöst und deren Aufgaben und Personal übernommen. Die Bundesanstalt unterliegt der Rechts- und Fachaufsicht des Bundesministeriums der Finanzen.
Die BIMA - Nebenstelle Oldenburg - verwaltet und verkauft bundeseigene Liegenschaften im Land Bremen, in den Städten Oldenburg, Osnabrück und Delmenhorst sowie in den Landkreisen Ammerland, Cloppenburg, Emsland, Grafschaft Bentheim, Oldenburg, Osnabrück, Vechta und Wesermarsch.
Findmittel: Erschließung: Archivdatenbank/Internet
Zusatzinformationen: Abgeschlossen: Nein
Zusatzinformationen: teilweise verzeichnet
1,9; 308 Verzeichnungseinheiten (Stand Februar 2013)
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 10:42 MESZ