- Volk und Staat - Die beiden württembergischen Verfassungen
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 D451073/002
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/001 Tondokumente der SDR-Wortdokumentation aus den Jahren 1945 bis 1949
Tondokumente der SDR-Wortdokumentation aus den Jahren 1945 bis 1949 >> Tondokumente des Jahres 1948 >> Mai 1948
Dienstag, 4. Mai 1948
ab 00'00: (O-Ton) Emil Niethammer, Präsident des Oberlandesgerichts Tübingen: Der Grund für die unterschiedlichen Verfassungen in Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern ist der "Gegensatz zwischen Stadt und Land". Im Gegensatz zu Württemberg-Baden sieht die dörflich strukturierte Bevölkerung von Württemberg-Hohenzollern "in der Religion die stärkste staatserhaltende Kraft"
ab 04'40: Aufgrund der Erfahrungen aus der deutschen Geschichte müssen die staatlichen Gewalten getrennt und jedes Übergewicht vermieden werden. Kritisiert, daß in der Verfassung von Württemberg-Baden der Landtag durch eine Volksabstimmung aufgelöst werden kann. Begrüßt, daß in der Verfassung von Württemberg-Hohenzollern der Staatspräsident den Landtag nur auflösen kann, wenn zwei Fünftel der Abgeordneten zustimmen
ab 09'30: Beide Verfassungen sehen einen unabhängigen Staatsgerichtshof vor, der "über Auslegung und Anwendung der Verfassung zu entscheiden hat". Kritisiert die Bestimmung der Verfassung von Württemberg-Baden, außer dem Präsidenten alle acht Mitglieder des Gerichtshofes allein vom Parlament berufen zu lassen, als "gefährliches Übergewicht" der Legislative.
ab 12'00: Der Mangel an qualifiziertem Personal im Staatsdienst erfordert eine klare Stellungnahme zum Berufsbeamtentum. Während die Verfassung von Württemberg-Hohenzollern sich zum Berufsbeamtentum bekennt, weicht die Verfassung von Württemberg-Baden der Frage aus ab 14'30: Ihrer christlichen Grundhaltung folgend bemüht sich die Verfassung von Württemberg-Hohenzollern um die "wirtschaftlich Schwachen". Um den Angehörigen von Kriegsopfern und Flüchtlingen zu helfen, sind Eingriffe in bestehendes Eigentum "unumgänglich" Maßgebend für die Entschädigung bei Enteignungen ist "gerechtes Abwägen der Bedürfnisse der Allgemeinheit gegenüber denen der Betroffenen". Bemängelt das Verfahren in Württemberg-Baden, wonach der Enteignete nach dem Sachwert seines Eigentums entschädigt wird
ab 20'05: Im Gegensatz zu Württemberg-Baden bleiben die Volksschulen von Württemberg-Hohenzollern Bekenntnisschulen. In konfessionell gemischten Gemeinden sind auch "christliche Gemeinschaftsschulen" möglich
ab 23'45: Die Trennung Württembergs in zwei Hälften soll beendet werden
ab 04'40: Aufgrund der Erfahrungen aus der deutschen Geschichte müssen die staatlichen Gewalten getrennt und jedes Übergewicht vermieden werden. Kritisiert, daß in der Verfassung von Württemberg-Baden der Landtag durch eine Volksabstimmung aufgelöst werden kann. Begrüßt, daß in der Verfassung von Württemberg-Hohenzollern der Staatspräsident den Landtag nur auflösen kann, wenn zwei Fünftel der Abgeordneten zustimmen
ab 09'30: Beide Verfassungen sehen einen unabhängigen Staatsgerichtshof vor, der "über Auslegung und Anwendung der Verfassung zu entscheiden hat". Kritisiert die Bestimmung der Verfassung von Württemberg-Baden, außer dem Präsidenten alle acht Mitglieder des Gerichtshofes allein vom Parlament berufen zu lassen, als "gefährliches Übergewicht" der Legislative.
ab 12'00: Der Mangel an qualifiziertem Personal im Staatsdienst erfordert eine klare Stellungnahme zum Berufsbeamtentum. Während die Verfassung von Württemberg-Hohenzollern sich zum Berufsbeamtentum bekennt, weicht die Verfassung von Württemberg-Baden der Frage aus ab 14'30: Ihrer christlichen Grundhaltung folgend bemüht sich die Verfassung von Württemberg-Hohenzollern um die "wirtschaftlich Schwachen". Um den Angehörigen von Kriegsopfern und Flüchtlingen zu helfen, sind Eingriffe in bestehendes Eigentum "unumgänglich" Maßgebend für die Entschädigung bei Enteignungen ist "gerechtes Abwägen der Bedürfnisse der Allgemeinheit gegenüber denen der Betroffenen". Bemängelt das Verfahren in Württemberg-Baden, wonach der Enteignete nach dem Sachwert seines Eigentums entschädigt wird
ab 20'05: Im Gegensatz zu Württemberg-Baden bleiben die Volksschulen von Württemberg-Hohenzollern Bekenntnisschulen. In konfessionell gemischten Gemeinden sind auch "christliche Gemeinschaftsschulen" möglich
ab 23'45: Die Trennung Württembergs in zwei Hälften soll beendet werden
0:24:55
Audio-Visuelle Medien
Vortrag
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:27 MEZ