Agnes Stevening, Äbtissin, und sämtliche Kapitularjungfern des Klosters St. Aegidii binnen Münster bezeugen am 1. Dezember 1612, dass sie ihren eigenbehörigen Zeller Johann Oding und dessen Ehefrau Catharina auf Odings Erbe im Kirchspiel Buldern erlaubt haben, von Heinrich Höyel, Propst zu St. Aegidii und Vikar der Domkirche zu Münster, eine Hauptsumme in Höhe von 100 Reichstaler gegen eine jährliche Pension in Höhe von 6 Reichstaler, zahlbar am Sonntag vor dem großen Fastenabend, aufzunehmen. Es folgen Ausführungen zum Unterpfand (auch Zeller Johann Timans Erbe im Kirchspiel Buldern), zur Loskündigung und Schadloshaltung. Siegel- und Unterschriftsankündigung der Aussteller. Vermerk des Henrich Holthaus vom 9. Februar 1613, dass der Zeller Johann Timan den obigen Konsensbrief zur Kenntnis genommen habe. Zeugen: Bernhard Hausmann, Amtmann zu St. Aegidii, und Hermann Smeddes. Bernhard Bueren, D. Zwiffell und Hermann Heerde Domkapitular als testamentarische Exekutoren des verstorbenen Propstes Heinrich Hoyel bezeugen am 10. Oktober 1624, dass nach dem Tod des Propstes Anna Bartmans ad Grimariam Vicariam Beatae Virginis in der Pfarrkirche zu St. Aegidii 100 Reichstaler Fundation assigniert seien und obiger Konsensbrief an den jetzigen Besitzer der Vikarie, Johann Levers, zediert, transportiert und überlassen wurde