Schifffahrtspolizei, Fähranstalten, Fährbrückengelder
Vollständigen Titel anzeigen
D 03. 03.4
D 03. Sicherheits- und Ordnungspolizei Sicherheits- und Ordnungspolizei
Sicherheits- und Ordnungspolizei >> Gewerbeaufsicht
1837-1910
Enthält: u. a.
··Gesetze und Erlasse die Erhebung von Mautgebühren zur Nutzung von privaten Fähren und Brücken betreffend
·Pflichten der Ortspolizeibehörden zur Erfassung und Dokumentation des Schiffverkehrs und der eingesetzten Wasserfahrzeuge in ihrem Flussabschnitt
·Reglement über die beim Gebrauche der Fähr-Anstalten und sonstigen Fahrzeuge zum Übersetzen auf Flüssen anzuwendenden Sicherheits-Maßregeln (Trier, 1851)
·Blanko-Vorlage für Schifffahrtsführerschein (Schiffer-Attest)
·Polizeiverordnung über den Fährbetrieb auf der Saar (Regierungspräsidium Trier, 1899)
··Gesetze und Erlasse die Erhebung von Mautgebühren zur Nutzung von privaten Fähren und Brücken betreffend
·Pflichten der Ortspolizeibehörden zur Erfassung und Dokumentation des Schiffverkehrs und der eingesetzten Wasserfahrzeuge in ihrem Flussabschnitt
·Reglement über die beim Gebrauche der Fähr-Anstalten und sonstigen Fahrzeuge zum Übersetzen auf Flüssen anzuwendenden Sicherheits-Maßregeln (Trier, 1851)
·Blanko-Vorlage für Schifffahrtsführerschein (Schiffer-Attest)
·Polizeiverordnung über den Fährbetrieb auf der Saar (Regierungspräsidium Trier, 1899)
Bürgermeisteramt Fraulautern | 1816-1936
Polizeiverwaltung Bürgermeisteramt Fraulautern
0,8 cm
Akte
Standort: Magazin Theater am Ring, Regal , Fach
Rechtsstatus: Eigentum
Bürgermeisterei Fraulautern
Fraulautern
Trier
Verkehr
Schifffahrt
Binnenschifffahrt
Fähre
Fährverbindung
Personenfähre
Fährverkehr
Abgabe
Gebühr
Wegezoll
Wegegeld
Regierungspräsidium Regierungsbezirk Trier
Polizei
Verkehrspolizei
Polizeiverordnung
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
20.10.2025, 11:46 MESZ