C 135 V Anerbengerichte im Regierungsbezirk Merseburg
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Landesarchiv Sachsen-Anhalt (Archivtektonik) >> 02. Preußische Provinz Sachsen (1816 - 1944/45) >> 02.07. Gerichte und Justizbehörden >> 02.07.03. Institutionen im Regierungsbezirk Merseburg
Findhilfsmittel: Ablieferungsverzeichnisse 1992, 2018
Registraturbildner: Zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Blut- und Bodenpolitik in der Landwirtschaft wurde für Preußen bereits durch ein Gesetz vom 15. Mai 1933, endgültig dann durch das Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 ein neues sogenanntes Erbhofrecht in Kraft gesetzt. Erbfolge, testamentarische Vermächtnisse, Veräußerungen, Aufnahme von Hypotheken usw. unterlagen der Zustimmung der neu gebildeten Anerbengerichte, sobald der Bauer seinen Hof in die Erbhöferolle hatte eintragen lassen. Anerbengerichte wurden aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 1933 bei jedem Amtsgericht gebildet. Sie setzten sich aus einem Richter als Vorsitzendem und zwei Bauern als Beisitzern zusammen. Beschwerdeinstanz war das Landeserbhofgericht in Celle. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das nationalsozialistische Erbhofrecht beseitigt.
Bestandsinformationen: Die in der früheren Außenstelle Möckern des Landeshauptarchivs vorläufig verzeichneten Bestände der Anerbengerichte des Regierungsbezirkes Merseburg gelangten 1994 zuständigkeitshalber in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Einige inzwischen aus anderen Beständen herausgelöste sowie die 2015 vom Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam übernommenen Archivalien wurden 2018 listenmäßig erfasst. Eine abschließende endarchivische Bearbeitung der Bestände steht noch aus.
Bestandsinhalt: Erbhöferollen und Erbhofakten.
Registraturbildner: Zur Durchsetzung der nationalsozialistischen Blut- und Bodenpolitik in der Landwirtschaft wurde für Preußen bereits durch ein Gesetz vom 15. Mai 1933, endgültig dann durch das Reichserbhofgesetz vom 29. September 1933 ein neues sogenanntes Erbhofrecht in Kraft gesetzt. Erbfolge, testamentarische Vermächtnisse, Veräußerungen, Aufnahme von Hypotheken usw. unterlagen der Zustimmung der neu gebildeten Anerbengerichte, sobald der Bauer seinen Hof in die Erbhöferolle hatte eintragen lassen. Anerbengerichte wurden aufgrund des Gesetzes vom 15. Mai 1933 bei jedem Amtsgericht gebildet. Sie setzten sich aus einem Richter als Vorsitzendem und zwei Bauern als Beisitzern zusammen. Beschwerdeinstanz war das Landeserbhofgericht in Celle. Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde das nationalsozialistische Erbhofrecht beseitigt.
Bestandsinformationen: Die in der früheren Außenstelle Möckern des Landeshauptarchivs vorläufig verzeichneten Bestände der Anerbengerichte des Regierungsbezirkes Merseburg gelangten 1994 zuständigkeitshalber in das neu gegründete Landesarchiv Merseburg (jetzt Abteilung Merseburg des Landesarchivs Sachsen-Anhalt). Einige inzwischen aus anderen Beständen herausgelöste sowie die 2015 vom Brandenburgischen Landeshauptarchiv Potsdam übernommenen Archivalien wurden 2018 listenmäßig erfasst. Eine abschließende endarchivische Bearbeitung der Bestände steht noch aus.
Bestandsinhalt: Erbhöferollen und Erbhofakten.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
14.04.2025, 08:12 MESZ