Salinen- und Salzverwaltung, Berg- und Hüttenverwaltungen
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Tektonik
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Freiburg (Archivtektonik) >> Baden 1806-1945: Untere Behörden, untere Sonderbehörden >> Geschäftsbereich Ministerium der Finanzen
Überlieferungsgeschichte
Nach der Entdeckung von Salzlagern bei Dürrheim und Rappenau wurden für die Verwaltung der Salinen und der Salzkassen 1823 örtliche Salinendirektionen bzw. (1825) Salinenverwaltungen bzw. (1895) Salinenämter errichtet. Während der Dauer des staatlichen Salzhandelsmonopols (bis 1868) waren sie zugleich für die Erhebung der Salzsteuer zuständig. Sie unterstanden mittelbar dem Finanzministerium, unmittelbar als Salzsteueramt den Hauptsteuerämtern (für Dürrheim: Randegg), als Salinenämter zunächst der 1823 eingerichteten Generalsalinenkommission, ab 1825 der Direktion der Salinen, Berg- und Hüttenwerke, ab 1832 der Direktion der Forstdomänen und Bergwerke, ab 1842 der Steuerdirektion, ab 1880 der Domänendirektion und ab 1919 direkt der Abteilung Salinen und Bergwerke des Finanzministeriums (bzw. ab 1933 des Finanz- und Wirtschaftsministeriums). 1924 wurden die Salinen in Aktiengesellschaften umgewandelt, deren Anteile alle der Staat hält.
Das badische Berg- und Hüttenwesen wurde 1822 neu organisiert, indem die damals bestehenden Werke der neuen Bergwerkkommission unterstellt wurden. Deren Rechtsnachfolger wurde 1825 die Direktion der Salinen, Berg- und Hüttenwerke, 1831 die Direktion der Forst- und Bergwerke, 1865 die Domänendirektion, 1903 die Forst- und Domänendirektion und 1919 die Abteilung für Salinen und Bergbau des Finanzministeriums. Mit Ausnahme der Jahre 1890 - 1919, als die Domänendirektion bzw. die Forst- und Domänendirektion in ihrer Eigenschaft als obere Bergbehörde dem Innenministerium unterstand, gehörten die Bergwerke zum Ressort des Finanzministeriums bzw., ab 1933, des Finanz- und Wirtschaftsministeriums. Auch die Hüttenwerke waren dem Finanzministerium zugeordnet, bis sie in den 1860er Jahren wegen fehlender Rentabilität ihren Betrieb einstellten. Innerhalb der Domänendirektion bzw. der Forst- und Domänendirektion nahm auf Grund des Berggesetzes von 1890 ein Bergmeister die Aufgaben der unteren Bergbehörde wahr.
Nach der Entdeckung von Salzlagern bei Dürrheim und Rappenau wurden für die Verwaltung der Salinen und der Salzkassen 1823 örtliche Salinendirektionen bzw. (1825) Salinenverwaltungen bzw. (1895) Salinenämter errichtet. Während der Dauer des staatlichen Salzhandelsmonopols (bis 1868) waren sie zugleich für die Erhebung der Salzsteuer zuständig. Sie unterstanden mittelbar dem Finanzministerium, unmittelbar als Salzsteueramt den Hauptsteuerämtern (für Dürrheim: Randegg), als Salinenämter zunächst der 1823 eingerichteten Generalsalinenkommission, ab 1825 der Direktion der Salinen, Berg- und Hüttenwerke, ab 1832 der Direktion der Forstdomänen und Bergwerke, ab 1842 der Steuerdirektion, ab 1880 der Domänendirektion und ab 1919 direkt der Abteilung Salinen und Bergwerke des Finanzministeriums (bzw. ab 1933 des Finanz- und Wirtschaftsministeriums). 1924 wurden die Salinen in Aktiengesellschaften umgewandelt, deren Anteile alle der Staat hält.
Das badische Berg- und Hüttenwesen wurde 1822 neu organisiert, indem die damals bestehenden Werke der neuen Bergwerkkommission unterstellt wurden. Deren Rechtsnachfolger wurde 1825 die Direktion der Salinen, Berg- und Hüttenwerke, 1831 die Direktion der Forst- und Bergwerke, 1865 die Domänendirektion, 1903 die Forst- und Domänendirektion und 1919 die Abteilung für Salinen und Bergbau des Finanzministeriums. Mit Ausnahme der Jahre 1890 - 1919, als die Domänendirektion bzw. die Forst- und Domänendirektion in ihrer Eigenschaft als obere Bergbehörde dem Innenministerium unterstand, gehörten die Bergwerke zum Ressort des Finanzministeriums bzw., ab 1933, des Finanz- und Wirtschaftsministeriums. Auch die Hüttenwerke waren dem Finanzministerium zugeordnet, bis sie in den 1860er Jahren wegen fehlender Rentabilität ihren Betrieb einstellten. Innerhalb der Domänendirektion bzw. der Forst- und Domänendirektion nahm auf Grund des Berggesetzes von 1890 ein Bergmeister die Aufgaben der unteren Bergbehörde wahr.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
13.11.2025, 14:41 MEZ