A1: Hans Mistelbeck zu Lintach. A2: Jorg von Planckenfels zu Schwarzenfeld. A3: Hans Fuchssteiner zu Glaubendorf. A4: Hans Uttelhofer zu Deining . E: Abt Hermann von Kloster Ensdorf einerseits und Hilpolt Steiner zum Rackenstein und dessen Tochtermann Hans Pettendorfer zu Pettendorf andererseits. Spruchbrief in der Irrung zwischen Kloster Ensdorf einerseits und Hilpolt Steiner zum Rackenstein und dessen Tochtermann Hans Pettendorfer zu Pettendorf andererseits um die Vogtei zu Pingarten (Lkr. Neunburg v. Wald). Steiner soll das Gütlein, das er von Hant gelihen hat, vom Abt von Kloster Ensdorf zu Lehen empfangen und wie bisher weiter von Hand leihen. Wenn die Erbleute, die auf klostereigenen Gütern sitzen, ihr (Erb-)Recht auf diesen Gütern verkaufen wollen, soll Hans Pettendorfer, der Vogt über diese Güter ist, den Verkauf mit seinem Siegel bestätigen und die armen Leute, die ein solches (Erb-)Recht gekauft haben, zum Abt von Ensdorf oder dessen Propst schicken, damit sie sich dort als zu ihrem Eigenherrn bekennen. Außerdem Bestimmungen über die Holznutzung durch die armen Leute, die nach dem Inhalt des vorhandenen Landgerichtsbriefs (= Urkunde Nr. 146 von 1366 II 9) geschehen soll.
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A1: Hans Mistelbeck zu Lintach. A2: Jorg von Planckenfels zu Schwarzenfeld. A3: Hans Fuchssteiner zu Glaubendorf. A4: Hans Uttelhofer zu Deining . E: Abt Hermann von Kloster Ensdorf einerseits und Hilpolt Steiner zum Rackenstein und dessen Tochtermann Hans Pettendorfer zu Pettendorf andererseits. Spruchbrief in der Irrung zwischen Kloster Ensdorf einerseits und Hilpolt Steiner zum Rackenstein und dessen Tochtermann Hans Pettendorfer zu Pettendorf andererseits um die Vogtei zu Pingarten (Lkr. Neunburg v. Wald). Steiner soll das Gütlein, das er von Hant gelihen hat, vom Abt von Kloster Ensdorf zu Lehen empfangen und wie bisher weiter von Hand leihen. Wenn die Erbleute, die auf klostereigenen Gütern sitzen, ihr (Erb-)Recht auf diesen Gütern verkaufen wollen, soll Hans Pettendorfer, der Vogt über diese Güter ist, den Verkauf mit seinem Siegel bestätigen und die armen Leute, die ein solches (Erb-)Recht gekauft haben, zum Abt von Ensdorf oder dessen Propst schicken, damit sie sich dort als zu ihrem Eigenherrn bekennen. Außerdem Bestimmungen über die Holznutzung durch die armen Leute, die nach dem Inhalt des vorhandenen Landgerichtsbriefs (= Urkunde Nr. 146 von 1366 II 9) geschehen soll.
Fürstentum Obere Pfalz, Kloster Ensdorf Urkunden 377
Fürstentum Obere Pfalz, Kloster Ensdorf Urkunden
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5. Juli 1454
Or.; Perg.
Urkunden
deutsch
Besiegelung/Beglaubigung: S1: A1, S2: A2 (Rest)
Literatur: MB 24, S. 225 - 226.
Originaldatierung: Geben am freytag vor Margarethe 1454.
Literatur: MB 24, S. 225 - 226.
Originaldatierung: Geben am freytag vor Margarethe 1454.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
26.03.2025, 12:03 MEZ
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