Querulationis Auseinandersetzung um die Überlassung des Gutes Semlow
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(1) 0243
Rep. 29, Nr. 448
LAG, Rep. 29 Wismarer Tribunal
Wismarer Tribunal >> 01. Prozeßakten >> 01.07. 1. Kläger G
(1746) 19.09.1746-02.11.1746
Kläger: (2) Rittmeister Daniel von Goeben und Kammerherr Georg Thomas von Goeben, Gebrüder (Bekl. in 1. Instanz)
Beklagter: Gebrüder und Vettern von Behr (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Adam Fabritius (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P) Bekl.:
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 19.09.1746 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 21.09. legen die Kl. am 13.10. ihren Schriftsatz vor. Das Hofgericht hatte wegen Rückgabe Semlows einen Vorbescheid auf einen sehr knappen Termin angesetzt, der den Kl.n nicht paßte. Sie baten umgehend um Verschiebung, konnen aber nicht verhindern, daß einige der Bekl. bereits nach Greifswald gereist waren. Als sie von der Verschiebung erfahren, bitten sie um Kostenerstattung über 74 Rtlr 20s. Das Hofgericht gesteht ihnen 50 Rtlr zu und weist die Kl. entsprechend an, die dagegen vor dem Hofgericht Rechtsmittel ergreifen. Dieses setzt die zu zahlende Summe auf 10 Rtlr fest, wogegen die Kl. an das Tribunal appellieren, da sie für die Kosten nicht zuständig sind. Das Tribunal weist den Fall am 28.10.1746 ab.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1746 2. Pommersches Hofgericht 1746 3. Tribunal 1746
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 10.08.1746; vom Stralsunder Notar Jonas Friedrich Schömann aufgenommene Appellation vom 20.08.1746; Kostenaufstellung der Bekl. im Hofgerichtsprozeß
Beklagter: Gebrüder und Vettern von Behr (Kl. in 1. Instanz)
Anwälte, Prokuratoren: Kl.: Adam Fabritius (A), Dr. Carl Christoph Gröning (P) Bekl.:
Fallbeschreibung: Nach Bitte der Kl. vom 19.09.1746 um Fristverlängerung zum Einreichen ihrer Beschwerden gegen ein Hofgerichtsurteil und erteilter Genehmigung des Tribunals vom 21.09. legen die Kl. am 13.10. ihren Schriftsatz vor. Das Hofgericht hatte wegen Rückgabe Semlows einen Vorbescheid auf einen sehr knappen Termin angesetzt, der den Kl.n nicht paßte. Sie baten umgehend um Verschiebung, konnen aber nicht verhindern, daß einige der Bekl. bereits nach Greifswald gereist waren. Als sie von der Verschiebung erfahren, bitten sie um Kostenerstattung über 74 Rtlr 20s. Das Hofgericht gesteht ihnen 50 Rtlr zu und weist die Kl. entsprechend an, die dagegen vor dem Hofgericht Rechtsmittel ergreifen. Dieses setzt die zu zahlende Summe auf 10 Rtlr fest, wogegen die Kl. an das Tribunal appellieren, da sie für die Kosten nicht zuständig sind. Das Tribunal weist den Fall am 28.10.1746 ab.
Instanzenzug: 1. Pommersches Hofgericht 1746 2. Pommersches Hofgericht 1746 3. Tribunal 1746
Prozessbeilagen: (7) Urteil des Pommerschen Hofgerichts vom 10.08.1746; vom Stralsunder Notar Jonas Friedrich Schömann aufgenommene Appellation vom 20.08.1746; Kostenaufstellung der Bekl. im Hofgerichtsprozeß
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
29.10.2025, 11:29 MEZ