Berufung gegen das Bestätigungsurteil der 2. Instanz vom 20. Juli 1688. Durch die französische Besetzung Speyers wurde die Aufnahme des Appellationsverfahrens verzögert. Streitig ist, ob bei der Reparatur der Mühle des Appellanten an der Ahr bei Ahrweiler das Flußgefälle zum Schaden der unterhalb gelegenen Mühle der Appellaten verändert worden ist. Die Appellaten klagten vor der 1. Instanz auf Wiederherstellung des alten Zustands, da der manderscheidische Müller das Mühlenbett um zwei Zoll erhöht habe. Der Appellant führt die Veränderung des Wasserspiegels auf natürliche jährliche Schwankungen im Wasserstand der Ahr zurück. Das RKG erläßt mehrere Zwangsbriefe gegen den Offizial zu Köln, das die Herausgabe der Vorakten zunächst verweigerte.
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Berufung gegen das Bestätigungsurteil der 2. Instanz vom 20. Juli 1688. Durch die französische Besetzung Speyers wurde die Aufnahme des Appellationsverfahrens verzögert. Streitig ist, ob bei der Reparatur der Mühle des Appellanten an der Ahr bei Ahrweiler das Flußgefälle zum Schaden der unterhalb gelegenen Mühle der Appellaten verändert worden ist. Die Appellaten klagten vor der 1. Instanz auf Wiederherstellung des alten Zustands, da der manderscheidische Müller das Mühlenbett um zwei Zoll erhöht habe. Der Appellant führt die Veränderung des Wasserspiegels auf natürliche jährliche Schwankungen im Wasserstand der Ahr zurück. Das RKG erläßt mehrere Zwangsbriefe gegen den Offizial zu Köln, das die Herausgabe der Vorakten zunächst verweigerte.
AA 0627, 3621 - M 242/663
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VI: M-O
Reichskammergericht, Teil VI: M-O >> 1. Buchstabe M
1693 - 1697 (1678 - 1695)
Enthaeltvermerke: Kläger: Graf Salentin Ernst von Manderscheid und Blankenheim, Herr zu Gerolstein, Jünkerath, Daun und Erp, kurköln. Erbhofmeister, seit 1695 Graf Franz Georg von Manderscheid und Blankenheim, (Bekl.) Beklagter: Dekan und Kapitel des Stifts St. Gereon zu Köln, (Kl.) Prokuratoren (Kl..): Lic. Konrad Franz Steinhausen 1690 - Subst.: Dr. Krebs 1695 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Johann Eichrodt 1693 - Subst.: Dr. Ludwig Ziegler - Lic. Johann Konrad Albrecht (für Erzbischof Joseph Clemens von Köln) 1694 - Subst.: Dr. Krebs Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Kurköln. Offizial zu Köln 1683 - 1685 - 2. Kurköln. Offizial zu Köln 1685 - 1688 - 3. RKG 1693 - 1697 (1678 - 1695) Beweismittel: Gutachten des Tilman Delvenius, Mühlenmeisters zu Sinzig, von 1678 (in Q 22). Zeugenverhör (in Q 22). Beschreibung: 4,5 cm, 334 Bl., lose; Q 1 - 5, 7 - 23, es fehlt Q 6. Die Rationes decidendi sind original verschlossen.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:32 MESZ