Erbschaftsstreit um das Testament der Sybilla von Calkum gen. Leuchtmar, Witwe von Gürtzgen, von 1653, das im Okt. 1660 eröffnet worden ist, zwischen ihrem Enkel Johann Werner von Gürtzgen, dem Sohn des Gottfried von Gürtzgen und der Agatha von der Luhe, und ihrem Sohn Henrich Wilhelm von Gürtzgen, der 1660 zusammen mit Dietherich von Gürtzgen als Vormund für Johann Werner von Gürtzgen handeln sollte. Streitig sind insbesondere 1000 Rtlr., welche die Erblasserin als Inhaberin des halben Hauses Leuchtenberg als Vorlegat ihrem unmündigen Enkel vermacht hat. Da das Haus Leuchtenberg inzwischen verkauft worden ist, fordert der so Begünstigte die Erstattung der 1000 Rtlr. samt Zinsen aus dem Verkaufserlös. Die 1. Instanz sprach den Obristen Henrich Wilhelm von Gürtzgen mit Urteil vom 24. Juni 1674 von dieser Forderung frei.
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Erbschaftsstreit um das Testament der Sybilla von Calkum gen. Leuchtmar, Witwe von Gürtzgen, von 1653, das im Okt. 1660 eröffnet worden ist, zwischen ihrem Enkel Johann Werner von Gürtzgen, dem Sohn des Gottfried von Gürtzgen und der Agatha von der Luhe, und ihrem Sohn Henrich Wilhelm von Gürtzgen, der 1660 zusammen mit Dietherich von Gürtzgen als Vormund für Johann Werner von Gürtzgen handeln sollte. Streitig sind insbesondere 1000 Rtlr., welche die Erblasserin als Inhaberin des halben Hauses Leuchtenberg als Vorlegat ihrem unmündigen Enkel vermacht hat. Da das Haus Leuchtenberg inzwischen verkauft worden ist, fordert der so Begünstigte die Erstattung der 1000 Rtlr. samt Zinsen aus dem Verkaufserlös. Die 1. Instanz sprach den Obristen Henrich Wilhelm von Gürtzgen mit Urteil vom 24. Juni 1674 von dieser Forderung frei.
AA 0627, 2187 - G 954/3107
AA 0627 Reichskammergericht, Teil III: E-G
Reichskammergericht, Teil III: E-G >> 3. Buchstabe G
1675 - 1682 (1647 - 1682)
Enthaeltvermerke: Kläger: Johann Werner von Gürtzgen zu Leuchtenberg (Düsseldorf- Lohausen) und Dhünnenburg (Rhein-Wupper-Kr.) im Amt Bornefeld, (Kl.: Obrist Dietherich von Gürtzgen als Vormund des Johann Werner von Gürtzgen) Beklagter: Agnes von Bottlenberg gen. Kessel zu Haus Bonhoff, Witwe des Obristen Henrich Wilhelm von Gürtzgen, (Bekl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Marx (Markus) Giesenbier 1675 - Subst.: Dr. Moritz Wilhelm von Gülchen Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Kaspar Mockel 1675 - Subst.: Dr. Johann Paul Fuchs - Dr. Moritz Wilhelm von Gülchen 1681 - Subst.: Dr. Georg Friedrich Müeg Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül.-berg. Hofkanzlei (Kanzler und Räte) zu Düsseldorf 1662 - 1674 - 2. RKG 1675 - 1682 (1647 - 1682) Beweismittel: Testament der Sybilla von Calkum gen. Leuchtmar, Witwe von Gürtzgen, von 1653 (II 7-15). Obligation sämtlicher Erben des Hauses Leuchtenberg, nämlich der Sybilla von Calkum gen. Leuchtmar, Witwe von Gürtzgen, der Romiliana Quadt, der Agnes Ursula Quadt und der Margaretha Quadt, von 1647 über die Aufname von 50 Rtlr. bei den Eheleuten Henrich Jansen, Feldwebel, und Mechthild Holzhewer zur Behebung eines Brandschadens (II 171-174). Ebenso über 25 Rtlr. von 1648 (II 174-176). Beschreibung: 2 Bde.; Bd. I: 1 cm, 30 Bl., gebunden, Q 1 - 5, 7 - 12, 4 Beilagen prod. 29. Mai 1676, 2. Sept. 1681 und von 1682; Bd. II: 5 cm, 273 Bl., gebunden, Q 6 (Priora). Lit.: Kurt Niederau, Zur Geschichte des Bergischen Adels. Die von Kalkum genannt von Leuchtmar, in: ZBGV Bd. 82 (1973) S. 48ff.
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
28.04.2026, 08:44 MESZ